Entsorgung von Batterien und Akkus
Batteriegesetz – BattG
Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen.
Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. 
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. 
Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rochstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwendet.
Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. kommunalen Sammelstellen abgegeben werden. 
Selbstverständlich können auch die Sammelsysteme in unserer Filiale genutzt werden.
Betroffen sind alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. 
Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.
BattG und reifenmontagezubehör.de
reifenmontagezubehör.de wird die Verpflichtungen aus dem BattG erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten. 
Daher sind zum großen Teil die von uns angebotenen Batterien und Akkus durch unsere Lieferanten bei einem Rücknahmesystem angemeldet.
BattG und Kunde
Eine Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. 
Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. kommunalen Sammelsystemen abgegeben werden.
Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet. 
Eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit folgenden Symbolen als Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz!
Entsorgungshinweis für Starterbatterien gemäß Batteriegesetz vom 25. Juni 2009
Die Entsorgung von Starterbatterien darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Starterbatterien gesetzlich verpflichtet. 
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. 
Starterbatterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe die wieder verwendet werden können. Leere Starterbatterien müssen bei sogenannten Recyclinghöfen abgegeben werden. 
Selbstverständlich können Sie auch das Sammelsystem in unserer Filiale nutzen - die Rückgabe ist jeweils kostenlos. 
Unser Lieferant beteiligt sich an einem Rücknahmesystem und ist beim Umweltbundesamt ins Melderegister eingetragen.
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit folgenden Symbolen als Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Pfandpflicht gemäß § 10 BattG
reifenmontagezubehör.de ist verpflichtet, vom Endverbraucher, der eine Starterbatterie erwirbt, ein Pfand in Höhe von € 7,50 zu erheben. 
Hierfür stellt reifenmontagezubehör.de Ihnen eine Pfandrechnung aus, der Kaufpreis der Batterie versteht sich daher exklusive Pfand.
Bringen Sie beim Kauf einer neuen Batterie gleich die alte Batterie zur Rückgabe mit, wird das Batteriepfand gleich wieder gutgeschrieben.
Rückgabe der Starterbatterie und Erstattung des Pfandbetrages
reifenmontagezubehör.de ist gemäß § 9 Batteriegesetz verpflichtet, gebrauchte/alte Starterbatterien kostenlos zurückzunehmen.
Aufgrund der Gefahrgutverordnung ist die Rückgabe der Starterbatterie leider im Versand nicht möglich. 
Daher bietet Ihnen reifenmontagezubehör.de nachfolgende Möglichkeiten zur Rückgabe und Erstattung des Pfandbetrages an:
Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und Vorlage der Pfandrechnung in unserem reifenmontagezubehör.de Logistikzentrum in Eckernförde wird das Pfand sofort erstattet. Die Sammel- und Rückgabestelle befindet sich in an der Informationstheke.
Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie an einer kommunalen Sammelstelle bitte dort die Pfandrechnung abstempeln lassen und anschließend diesen in unserem reifenmontagezubehör.de Logistikzentrum in Eckernfördeabgeben.
Das Pfand wird dann ebenfalls sofort erstattet.
Die abgestempelte Pfandrechnung per Briefpost - unter Angabe der Bankverbindung - an nachfolgende Adresse einsenden. Das Pfand wird dann sofort auf Ihr Bankkonto überwiesen.
reifenmontagezubehör.de
Buchhaltung
Rosseer Weg 41D
24340 Eckernförde
Hinweis: Ohne unsere Pfandrechnung ist eine Erstattung des Pfandbetrages leider nicht möglich. 
Die kommunalen Sammelstellen sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet Starterbatterien anzunehmen und Pfandrechnungen abzustempeln, selbst wenn diese freiwillig Starterbatterien annehmen. 
Sollte also Ihre kommunale Sammelstelle Ihre Starterbatterie nicht annehmen oder die Pfandrechnung nicht abstempeln, so geben Sie bitte Ihre Starterbatterie in einer unserer Filialen ab oder bei einer kommunalen Sammelstelle die auch den Pfandgutschein abstempelt.